Hygienekonzept

Hygienekonzept

1. Vorbemerkungen:

Grundlage des nachfolgend beschriebenen Hygienekonzepts des Vereins sind die im

8-Stufenplan des DHB vorgestellten Empfehlungen für die stufenweise

Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs, das DHB-Positionspapier

RETURN TO PLAY und die Ergebnisse der Beratung zwischen der Verwaltung der

Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land und dem Verein vom 26.08.2020.

Bei der operativen Umsetzung des Konzeptes müssen zudem die Corona-

Schutzverordnungen und Regelungen der Bundesländer berücksichtigt werden.

Das Konzept bleibt deshalb, parallel zur laufenden Entwicklung der Pandemie und

der Rechtsverordnungen in den Ländern, für spätere Änderungen offen.

Der Langenbogener Sportverein e.V. beabsichtigt mit Beginn der Spielsaison

2020/2021 den Spielbetrieb im Handball mit Zuschauern, gemäß der Stufe 8 des

DHB Stufenplanes, durchzuführen.

Das Hygienekonzept des Vereins folgt der Chronologie des DHB Positionspapiers

„Return to play“. Insofern das Vereinskonzept keine spezifischen Regelungen

enthält, so gilt das Positionspapier unmittelbar.

Das Positionspapier ist diesem Konzept als Anlage beigefügt.

Der Verein beauftragt für die Dauer der Corona-Pandemie auf Vorstandsebene einen

Vorstand mit der Wahrnehmung der Verantwortlichkeit im Bereich Hygiene. Zudem

sind an jedem Heimspieltag ein oder mehrere Hygieneverantwortliche zu benennen,

welche die operative Umsetzung dieses Konzeptes sicherstellen.

Diese Verantwortlichen sind allen Anwesenden in der Halle weisungsberechtigt. Sie

können bei schwerwiegenden Verstößen gegen gesetzliche Regelungen oder gegen

dieses Konzept vom Hausrecht Gebrauch machen und Anwesenden den Zutritt zur

Halle verweigern bzw. diese auffordern die Halle zu verlassen.

2. Anreise und Halle

Für die Anreise der Mannschaften, der Spielbeteiligten und Schiedsrichter gelten die

Regelungen des Positionspapiers (PP) Stufe 7, Ziffern 1. bis 7..

a) Zutritt zur Halle

Der Zutritt zur Halle erfolgt für alle Vorgenannten beim Spielbetrieb mit Zuschauern

grundsätzlich über den östlichen Seiteneingang. Das Betreten der Halle hat zeitlich

entkoppelt und mit Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu erfolgen. Gleiches gilt für das

Verlassen der Sportstätte.

b) Kabinen und Räume

Der Verein und die Gemeindeverwaltung (GV) als Träger der Sporthalle stimmen

überein, dass neben den Umkleidekabinen 1-4 auch der Besprechungsraum

gegenüber dem Haupteingang als 5. Umkleidemöglichkeit genutzt werden kann. Dies

soll vorrangig durch die Mannschaften des Heimvereins erfolgen. Soweit möglich,

sollen diese Mannschaften zudem schon mit Spielkleidung in der Halle erscheinen.

c) Zugang zum Spielfeld

Der Zugang zum und das Verlassen des Spielfeldes erfolgt beim Spielbetrieb mit

Zuschauern ausschließlich über die östliche Hallenseite. Beim Spielbetrieb ohne

Zuschauer können beide Hallenseiten genutzt werden.

d) Zeitnehmertisch /Bedienpult / Wischer

Die Regelungen des PP Ziffer 6. und 7. sind einzuhalten.

Der Verein und die GV stimmen überein, dass Zeitnehmer, Sekretär und Wischer

während der Funktionswahrnehmung MNS und Einweghandschuhe tragen.

Bei minderjährigen Wischern muss eine Einverständniserklärung der Eltern

vorliegen.

Eine Desinfektion der technischen Gerätschaften kann zur Schädigung dieser führen

und ist deshalb so nicht vorgesehen.

3. Zeitlicher Spielablauf

Die im PP unter diesem Abschnitt, Ziffern 1.-6. fixierten Regelungen gelten

unmittelbar.

Nach der Halbzeitpause werden die Umkleidekabinen der Mannschaften gelüftet und

desinfiziert. Ein Vertreter der Gastmannschaft hat bei diesen Handlungen in der von

dieser Mannschaft genutzten Kabine anwesend zu sein.

Das Desinfektionsmittel für die Kabinen wird seitens der GV gestellt.

Anzahl und Platzierung von Spendern mit Desinfektionsmitteln

Der Verein und die GV stimmen überein, dass entsprechende Spender wie folgt zu

platzieren sind:

- je ein Spender am Haupt- und Seiteneingang der Halle

- je ein Spender unmittelbar vor den beiden Toiletten

- ein Spender im Regieraum der Halle (ZN, Sekretär, SR u.a.)

4. Spielbetrieb mit Zuschauern

Der Verein und die GV stimmen überein, dass insofern keine anderen Regelungen

dem entgegenstehen, die Durchführung des Spielbetriebes mit Zuschauern, unter

Beachtung dieses Konzeptes möglich ist.

Grundsätzlich gelten die im PP des DHB unter Stufe 8, Ziffern 1. bis 9. gemachten

Regelungen.

Zwischen Verein und GV wurden nachfolgende hallenspezifische Regelungen

vereinbart:

- Von den Zuschauern können weiterhin die Parkflächen an der Halle und auf

dem separaten Parkplatz genutzt werden.

- Ein Betreten und Verlassen der Halle durch Zuschauer ist nur über den

Haupteingang und nur mit Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gestattet. Die

Hände sind beim Betreten zu desinfizieren.

- Die Kontaktdaten der Zuschauer zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind

unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu

erfassen. Am Halleneingang wird eine Teilfläche zum Ausfüllen der Formulare

bereit gehalten. Auf den notwendigen Abstand ist zu achten. Es sind

entsprechende Hinweisschilder durch den Verein aufzustellen.

- Zuschauer haben grundsätzlich die zur Verfügung stehende Sitzplätze der

Halle zu nutzen. Stehplätze, sind nicht vorgesehen. Sämtlich Zu- und

Ausgänge sind freizuhalten.

- Bei sämtlichen Bewegungen in der Halle (Eintreten, Verlassen, Halbzeit,

Bewegung in den Sitzreihen, Toilettengang, u.a.) ist der MNS verbindlich zu

tragen. Mit der Einnahme des Sitzplatzes kann der MNS abgenommen

werden.

- In der Halbzeitpause und zum Spielende dürfen Zuschauer erst dann die

Sitzplätze verlassen, wenn sich die Mannschaften in ihren Umkleidekabinen

befinden bzw. wenn keiner der Spielbeteiligten sich in den Korridoren befindet.

Ein Kontakt zwischen Spielern und Zuschauern ist zu vermeiden. Ordner

können hier entsprechende Regelungen vornehmen.

- Die Nutzung der Toiletten ist jeweils nur durch eine Person möglich. Die

Hände sind vor Betreten der Räume zu desinfizieren. An den Türinnenseiten

der Toiletten ist ein Hinweisschild „Hände waschen“ und an den

Türaußenseiten ein Hinweisschild „Einzeln Eintreten“ zu installieren. Diese

Hinweisschilder werden von der GV gestellt.

- Soweit die Wetterverhältnisse dies zulassen, ist eine gastronomische

Versorgung grundsätzlich im Freien gestattet. Auf das Tragen des MNS und

der Einhaltung der Abstände ist zu achten. Ein entsprechendes Hinweisschild

ist durch den Verein aufzustellen. Stehtische sind nicht zu nutzen.

- Bis auf Weiteres gilt für den Spielbetrieb eine Sitzplatzkapazität von 50

Zuschauern. Davon kann ein Kontingent bis zu 10 Zuschauer dem Gastverein

zugewiesen werden.

- Sitzplätze sind grundsätzlich in der 1. und 3. Reihe. Die 2. Sitzreihe bleibt frei.

- Die Sitzbelegung hat unter Wahrung der gesetzlichen Abstandsgebote zu

erfolgen. Zuschauer innerhalb der Familie bzw. des gleichen Hausstandes

dürfen unmittelbar zusammen sitzen.

5. Abschließende Bemerkungen

Im Zuge des Fortschreitens der Pandemie werden gesetzliche Regelungen,

Vorschriften ggf. auch das PP des DHB angepasst.

Dem folgend ist auch das Hygienekonzept des Vereins fortzuentwickeln.

Für die operative Umsetzung gilt das Konzept in der jeweils aktuellsten Fassung.

Werden Teile dieses Konzeptes unwirksam, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit

des Konzeptes in Gänze.

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