Hygienekonzept
Hygienekonzept
1. Vorbemerkungen:
Grundlage des nachfolgend beschriebenen Hygienekonzepts des Vereins sind die im
8-Stufenplan des DHB vorgestellten Empfehlungen für die stufenweise
Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs, das DHB-Positionspapier
RETURN TO PLAY und die Ergebnisse der Beratung zwischen der Verwaltung der
Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land und dem Verein vom 26.08.2020.
Bei der operativen Umsetzung des Konzeptes müssen zudem die Corona-
Schutzverordnungen und Regelungen der Bundesländer berücksichtigt werden.
Das Konzept bleibt deshalb, parallel zur laufenden Entwicklung der Pandemie und
der Rechtsverordnungen in den Ländern, für spätere Änderungen offen.
Der Langenbogener Sportverein e.V. beabsichtigt mit Beginn der Spielsaison
2020/2021 den Spielbetrieb im Handball mit Zuschauern, gemäß der Stufe 8 des
DHB Stufenplanes, durchzuführen.
Das Hygienekonzept des Vereins folgt der Chronologie des DHB Positionspapiers
„Return to play“. Insofern das Vereinskonzept keine spezifischen Regelungen
enthält, so gilt das Positionspapier unmittelbar.
Das Positionspapier ist diesem Konzept als Anlage beigefügt.
Der Verein beauftragt für die Dauer der Corona-Pandemie auf Vorstandsebene einen
Vorstand mit der Wahrnehmung der Verantwortlichkeit im Bereich Hygiene. Zudem
sind an jedem Heimspieltag ein oder mehrere Hygieneverantwortliche zu benennen,
welche die operative Umsetzung dieses Konzeptes sicherstellen.
Diese Verantwortlichen sind allen Anwesenden in der Halle weisungsberechtigt. Sie
können bei schwerwiegenden Verstößen gegen gesetzliche Regelungen oder gegen
dieses Konzept vom Hausrecht Gebrauch machen und Anwesenden den Zutritt zur
Halle verweigern bzw. diese auffordern die Halle zu verlassen.
2. Anreise und Halle
Für die Anreise der Mannschaften, der Spielbeteiligten und Schiedsrichter gelten die
Regelungen des Positionspapiers (PP) Stufe 7, Ziffern 1. bis 7..
a) Zutritt zur Halle
Der Zutritt zur Halle erfolgt für alle Vorgenannten beim Spielbetrieb mit Zuschauern
grundsätzlich über den östlichen Seiteneingang. Das Betreten der Halle hat zeitlich
entkoppelt und mit Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu erfolgen. Gleiches gilt für das
Verlassen der Sportstätte.
b) Kabinen und Räume
Der Verein und die Gemeindeverwaltung (GV) als Träger der Sporthalle stimmen
überein, dass neben den Umkleidekabinen 1-4 auch der Besprechungsraum
gegenüber dem Haupteingang als 5. Umkleidemöglichkeit genutzt werden kann. Dies
soll vorrangig durch die Mannschaften des Heimvereins erfolgen. Soweit möglich,
sollen diese Mannschaften zudem schon mit Spielkleidung in der Halle erscheinen.
c) Zugang zum Spielfeld
Der Zugang zum und das Verlassen des Spielfeldes erfolgt beim Spielbetrieb mit
Zuschauern ausschließlich über die östliche Hallenseite. Beim Spielbetrieb ohne
Zuschauer können beide Hallenseiten genutzt werden.
d) Zeitnehmertisch /Bedienpult / Wischer
Die Regelungen des PP Ziffer 6. und 7. sind einzuhalten.
Der Verein und die GV stimmen überein, dass Zeitnehmer, Sekretär und Wischer
während der Funktionswahrnehmung MNS und Einweghandschuhe tragen.
Bei minderjährigen Wischern muss eine Einverständniserklärung der Eltern
vorliegen.
Eine Desinfektion der technischen Gerätschaften kann zur Schädigung dieser führen
und ist deshalb so nicht vorgesehen.
3. Zeitlicher Spielablauf
Die im PP unter diesem Abschnitt, Ziffern 1.-6. fixierten Regelungen gelten
unmittelbar.
Nach der Halbzeitpause werden die Umkleidekabinen der Mannschaften gelüftet und
desinfiziert. Ein Vertreter der Gastmannschaft hat bei diesen Handlungen in der von
dieser Mannschaft genutzten Kabine anwesend zu sein.
Das Desinfektionsmittel für die Kabinen wird seitens der GV gestellt.
Anzahl und Platzierung von Spendern mit Desinfektionsmitteln
Der Verein und die GV stimmen überein, dass entsprechende Spender wie folgt zu
platzieren sind:
- je ein Spender am Haupt- und Seiteneingang der Halle
- je ein Spender unmittelbar vor den beiden Toiletten
- ein Spender im Regieraum der Halle (ZN, Sekretär, SR u.a.)
4. Spielbetrieb mit Zuschauern
Der Verein und die GV stimmen überein, dass insofern keine anderen Regelungen
dem entgegenstehen, die Durchführung des Spielbetriebes mit Zuschauern, unter
Beachtung dieses Konzeptes möglich ist.
Grundsätzlich gelten die im PP des DHB unter Stufe 8, Ziffern 1. bis 9. gemachten
Regelungen.
Zwischen Verein und GV wurden nachfolgende hallenspezifische Regelungen
vereinbart:
- Von den Zuschauern können weiterhin die Parkflächen an der Halle und auf
dem separaten Parkplatz genutzt werden.
- Ein Betreten und Verlassen der Halle durch Zuschauer ist nur über den
Haupteingang und nur mit Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gestattet. Die
Hände sind beim Betreten zu desinfizieren.
- Die Kontaktdaten der Zuschauer zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind
unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu
erfassen. Am Halleneingang wird eine Teilfläche zum Ausfüllen der Formulare
bereit gehalten. Auf den notwendigen Abstand ist zu achten. Es sind
entsprechende Hinweisschilder durch den Verein aufzustellen.
- Zuschauer haben grundsätzlich die zur Verfügung stehende Sitzplätze der
Halle zu nutzen. Stehplätze, sind nicht vorgesehen. Sämtlich Zu- und
Ausgänge sind freizuhalten.
- Bei sämtlichen Bewegungen in der Halle (Eintreten, Verlassen, Halbzeit,
Bewegung in den Sitzreihen, Toilettengang, u.a.) ist der MNS verbindlich zu
tragen. Mit der Einnahme des Sitzplatzes kann der MNS abgenommen
werden.
- In der Halbzeitpause und zum Spielende dürfen Zuschauer erst dann die
Sitzplätze verlassen, wenn sich die Mannschaften in ihren Umkleidekabinen
befinden bzw. wenn keiner der Spielbeteiligten sich in den Korridoren befindet.
Ein Kontakt zwischen Spielern und Zuschauern ist zu vermeiden. Ordner
können hier entsprechende Regelungen vornehmen.
- Die Nutzung der Toiletten ist jeweils nur durch eine Person möglich. Die
Hände sind vor Betreten der Räume zu desinfizieren. An den Türinnenseiten
der Toiletten ist ein Hinweisschild „Hände waschen“ und an den
Türaußenseiten ein Hinweisschild „Einzeln Eintreten“ zu installieren. Diese
Hinweisschilder werden von der GV gestellt.
- Soweit die Wetterverhältnisse dies zulassen, ist eine gastronomische
Versorgung grundsätzlich im Freien gestattet. Auf das Tragen des MNS und
der Einhaltung der Abstände ist zu achten. Ein entsprechendes Hinweisschild
ist durch den Verein aufzustellen. Stehtische sind nicht zu nutzen.
- Bis auf Weiteres gilt für den Spielbetrieb eine Sitzplatzkapazität von 50
Zuschauern. Davon kann ein Kontingent bis zu 10 Zuschauer dem Gastverein
zugewiesen werden.
- Sitzplätze sind grundsätzlich in der 1. und 3. Reihe. Die 2. Sitzreihe bleibt frei.
- Die Sitzbelegung hat unter Wahrung der gesetzlichen Abstandsgebote zu
erfolgen. Zuschauer innerhalb der Familie bzw. des gleichen Hausstandes
dürfen unmittelbar zusammen sitzen.
5. Abschließende Bemerkungen
Im Zuge des Fortschreitens der Pandemie werden gesetzliche Regelungen,
Vorschriften ggf. auch das PP des DHB angepasst.
Dem folgend ist auch das Hygienekonzept des Vereins fortzuentwickeln.
Für die operative Umsetzung gilt das Konzept in der jeweils aktuellsten Fassung.
Werden Teile dieses Konzeptes unwirksam, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit
des Konzeptes in Gänze.